FSJ und BFD - das sollte man wissen!


FĂĽr alle, die sich einen Ăśberblick verschaffen wollen gibt es hier ein Faltblatt als Download und eine tabellarische GegenĂĽberstellung der Freiwilligendienste:


Faltblatt zu den Freiwilligendiensten (3.2 MB)


FSJ

BFD

Alter

Ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

Ab dem 18. Lebensjahr; keine Altersgrenze nach oben





Geschlecht

Männer und Frauen

Männer und Frauen





Dauer

In der Regel mind. 12 Monate (Verkürzung nach Absprache möglich auf 6 Monate / Verlängerung nach Absprache möglich auf 18 Monate - in Ausnahmefälle 2 Jahre)

In der Regel mind. 12 Monate (Verkürzung nach Absprache möglich auf 6 Monate / Verlängerung nach Absprache möglich auf 18 Monate - in Ausnahmefälle 2 Jahre)





Beginn

01.08. – 01.11. eines Jahres

01.08. – 01.11. eines Jahres





Arbeitszeit

Vollzeit; d.h. wöchentliche Arbeitszeit = 38,5 Stunden

Vollzeit; d.h. wöchentliche Arbeitszeit = 38,5 Stunden





Urlaub

26 Tage bei vollen 12 Monaten

26 Tage bei vollen 12 Monaten





Bedingung

* 18 Jahre
* PKW-FĂĽhrerschein
* Fahrpraxis
* einwandfreie
   Deutschkenntnisse
* gesunder RĂĽcken

* 18 Jahre
* PKW-FĂĽhrerschein
* Fahrpraxis
* einwandfreie
   Deutschkenntnisse
* gesunder RĂĽcken






Bildung

25 Seminartage (bei 12 Monaten) und pädagogische Begleitung

25 Seminartage (bei 12 Monaten) und pädagogische Begleitung






Hausinterne
Schulung

ca. 10 Tage

ca. 10 Tage






Sozial-
versicherung

Absicherung besteht

Absicherung besteht






Taschengeld

230 Euro / Monat

300 Euro / Monat






Verpfle-
gungs-
pauschale

156 Euro / Monat

157 Euro / Monat






Kindergeld

Anspruch besteht (bis 25 Jahre)

Anspruch besteht (bis 25 Jahre)






Dienst-
wohnung

vorhanden

vorhanden






Stand: März 2012

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